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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personal- und Organisationsentwicklung
I. Bedingungen für Trainer-/ Beraterverträge
1. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
2. Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
3. Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
4. Wir dokumentieren – auf Wunsch des Auftraggebers – unsere Arbeit in schriftlicher Form.
5. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird dem Auftraggeber an den von uns eingesetzten Unterlagen oder erzielten Arbeitsergebnissen ein ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch eingeräumt.
6. Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die Beratungsleistung auszusetzen.
7. Wir haften gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hinsichtlich erbrachter Dienstleistungen. Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt. Das gilt auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.
8. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
9. Sowohl der Auftraggeber als auch die AGV Wirtschafts-beratungsgesellschaft mbH bewahren Stillschweigen über alle persönlichen und wirtschaftlichen Umstände, die ihnen im Zusammenhang mit diesem Auftrag bekannt werden.
10. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.
11. Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
12. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz.
II. Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen
1. Anmeldebestätigung Anmeldungen für Veranstaltungen sind schriftlich (über unsere Internetseite www.agv-personal.de, per Brief, Fax oder Email) an die AGV Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH zu richten. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung von uns eine schriftliche Bestätigung, die Rechnung und die Anschrift des Veranstaltungsorts. Bei Seminaren, die beim Kunden stattfinden, gilt eine E-Mail- oder Fax-Bestätigung als Anmeldung. Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis 5 Tage vor Beginn aus wichtigem Grund zu stornieren. In diesem Fall sind wir nur zur Erstattung bereits gezahlter Seminargebühren verpflichtet. Im Falle höherer Gewalt (Streik, Erkrankung des Referenten o. ä.) behalten wir uns vor, vom Vertrag ohne Fristeinhaltung zurück zu treten. Die AGV Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH wird in diesen Fällen die Teilnehmenden unverzüglich über den Rücktritt informieren und unverzüglich die von ihnen bereits geleisteten Zahlungen auf das Honorar zurückerstatten.
2. Leistungen Unsere Leistungen umfassen die Durchführung der Veranstaltung laut Beschreibung oder individuellem Angebot. Reisekosten, Kosten für Übernachtung und Verpflegung für Referenten, Raummiete sowie für Verpflegung der Teilnehmenden werden nach Rücksprache separat ausgewiesen und abgerechnet.
3. Zahlung Die Höhe der Veranstaltungsgebühr ist in der jeweiligen Beschreibung aufgeführt. Diese ist vor Beginn der Veranstaltung auf unser Konto zu überweisen.
4. Stornierung der Anmeldung Ein Rücktritt ist bis 20 Tage vor dem Seminar möglich, wenn wir bis zu dieser Frist eine schriftliche Abmeldung erhalten. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Veranstaltungsgebühr erstattet. Danach werden 50% der Seminargebühren einbehalten. Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, entfallen die Stornierungsgebühren.
5. Unterkunft Notwendige Hotelreservierungen sind von den Teilnehmenden selbst vorzunehmen. Auf Wunsch stellen wir Informationen zu Unterkunftsmöglichkeiten bereit.
6. Teilnehmendenzahl Zur effizienten Durchführung der Veranstaltungen und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmenden begrenzt. Die jeweilige Teilnehmendenzahl ist in der Veranstaltungsbeschreibung zu finden. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
7. Pflichten der Teilnehmenden Den Teilnehmenden ist bekannt, dass Veranstaltungsunterlagen urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden diese ausschließlich persönlich nutzen, nicht an Dritte weitergeben, nicht vervielfältigen oder veröffentlichen. Soweit den Teilnehmenden personenbezogene oder interne wirtschaftliche Daten anderer Unternehmen oder Einzelperso-nen im Rahmen von Veranstaltungen bekannt werden, verpflichten Sie sich zu Stillschweigen und Vertraulichkeit.
8. Haftung Die AGV Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH haftet nur in Fällen der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes. Darüber hinaus haftet die AGV Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH nicht. Zurückgebliebene Sachen der Teilnehmenden werden ausschließlich auf Anfrage, Risiko und Kosten des Teilnehmenden nachgesandt. Die Sachen werden zwei Wochen aufbewahrt und danach dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Nutzung der Parkplätze am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Personalberatung, -vermittlung, Executive Search
1. Gegenstand/ Vertragsdurchführung
1.1 Sorgfaltspflicht
Die AGV Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH (nachfolgend: AGV Wirtschaftsberatung) verpflichtet sich, jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig auszuführen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für einen Auftrag erforder-lichen Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von der AGV Wirtschaftsberatung erstellt werden können. Dies gilt vor allem für die Erstellung einer Stellen-beschreibung und die Entwicklung eines Anforderungsprofils.
1.2 Personalberatung und -vermittlung
Die AGV Wirtschaftsberatung stellt dem Auftraggeber nach Auftragserteilung qualifizierte Kandidat*innen anhand anony-misierter, aussagekräftiger Profile für die Personalvermittlung vor. In der Auswahl der Rekrutierungskanäle und der Art der Ansprache (Schaltung von Stellenanzeigen, direkt oder indirekt) ist die AGV Wirtschaftsberatung frei. Die Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Die Profile gelten als Angebot. Ein Angebot gilt als angenommen, sobald der Auftraggeber schriftlichen, telefonischen oder persön-lichen Kontakt zu der vorgestellten Kandidatin oder zu dem vorgestellten Kandidaten aufnimmt.
Die vorgestellten Kandidat*innen stehen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in keinem arbeitsvertraglichen Verhältnis zum Auftraggeber.
Im Rahmen der Personalberatung übernimmt die AGV Wirtschaftsberatung Dienstleistungen, die mit der Perso-nalgewinnung, -einstellung und -eingliederung in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang stehen wie z.B. Coaching für Personalauswahlverfahren, Personalvorauswahl, Erstellung von Bewertungsmatrices, Führen von Vorstellungsgesprächen, etc..
1.3 Executive Search
Die AGV Wirtschaftsberatung ermittelt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten und spricht diese vertraulich und direkt an.
Nach erfolgreicher Qualifizierung erhält der Auftraggeber mit dem Einverständnis der Kandidatin/ des Kandidaten die Bewerbungs-unterlagen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu strengster Vertraulichkeit.
Die AGV Wirtschaftsberatung begleitet die Kandidat*innen während des gesamten Auswahlprozesses bei dem Auftraggeber.
1.3 Geheimhaltung und Datenschutz
Die AGV Wirtschaftsberatung und beauftragte Berater verpflichten sich zur Geheimhaltung und sichern die diskrete Behandlung aller im Rahmen des Beratungsauftrages erhaltenen, auch perso-nenbezogenen Daten und Informationen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzes zu.
Die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Profile der Kandidaten sowie alle weiteren personenbezogenen Unterlagen bleiben Eigentum der AGV Wirtschaftsberatung.
Alle Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und sind bei Nichteinstellung vom Auftraggeber unverzüglich zu vernichten. Es ist nicht erlaubt, personenbezogene Unterlagen zu archivieren oder zu vervielfältigen weder für Dritte noch für den eigenen Gebrauch.
2. Aufrechnung/ Zurückhaltung/ Minderung
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung der Forderungen nur berechtigt, wenn die Ansprüche schriftlich bestätigt oder rechtskräftig anerkannt sind.
3. Vergütung und Abrechnung
3.1 Honorare
Für eine erfolgreiche Personalvermittlung wird ein Honorar in Höhe der im Angebot genannten Konditionen erhoben.
Für alle anderen Dienstleistungen gelten die Konditionen des jeweiligen Angebotes.
3.2 Ermittlung des Brutto-Jahreseinkommens
Für die Bemessung des Brutto-Jahreseinkommens wird das Jahreseinkommen zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen, Erfolgsbeteiligungen, Prämien, Provisionen, Direktversicherungen, Vermögenswirksame Leistungen, geldwerter Vorteil usw. herangezogen. Der geldwerte Vorteil eines Dienstwagens wird pauschal mit€ 5.000,- bewertet. Eine Beteiligungsregelung wird pauschal mit € 5.000,- angerechnet.
3.3 Sonderleistungen und Nebenkosten
Sonderleistungen wie Eignungstests oder Nebenkosten wie Reisekosten des Kandidaten/ der Kandidatin sowie des Personal-beraters werden dem Auftraggeber nach Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt. Abgerechnet werden
a. Öffentliche Verkehrsmittel nach Aufwand, Bahnfahrt 2. Klasse
b. Pkw: 0,30 € pro km Fahrstrecke
c. Übernachtung: Nach Aufwand
d. Verpflegungsmehraufwand nach den jeweils geltenden Richtlinien.
Der Auftraggeber ist verpflichtet weitere tatsächliche Auslagen zu erstatten, sofern sie die üblichen Kosten übersteigen, auf Verlangen des Auftraggebers entstanden sind und ihre entsprechende Verwendung nachgewiesen ist.
3.4 Garantie
Sollte sich innerhalb von 60 Tagen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses heraustellen, dass der/die ausgewählte Kandidat*in fachlich dem Anforderungsprofil nicht entspricht, erfolgt kostenlos eine neue Vermittlung. Nur bei einer anzeigengestützen Personalsuche werden die neu entstandenen Anzeigenkosten sowie Sonderleistungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt.
3.5 Honorarerstattung
Ein/e Kandidat*in gilt dann als durch die AGV Wirtschaftsberatung vermittelt, wenn innerhalb von 24 Monaten nach Vorstellung durch die AGV Wirtschaftsberatung ein Arbeitsvertrag, ein arbeits-ähnliches Verhältnis oder ein Beratervertrag zwischen ihm/ihr und dem Auftraggeber zustande kommt. Der Auftraggeber ist dann verpflichtet, das vereinbarte Honorar zu zahlen.
4. Anzeigenservice
Der Anzeigenentwurf im Rahmen einer anzeigengestützten Personalvermittlung ist kostenfrei. Die Anzeigenschaltung in den mit dem Auftraggeber vereinbarten Medien erfolgt zu den mit dem Auftraggeber besprochenen Konditionen.
5. Durchführung von Auswahlseminaren und spezielle Anforderungen
Spezialaufträge werden auf Anfrage gesondert und schriftlich vereinbart.
6. Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
Alle Honorare und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind nach Rechnungslegung bargeldlos, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Schlussbestimmungen
Diese AGB sind bindend. Für weitere Regelungen gelten die Vorschriften des BGB.
Abweichende AGB unserer Auftraggeber gelten nur, sofern hierüber schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teile der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommt.
Als Gerichtsstand wird Göttingen vereinbart.